Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 13.09.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Unterlassungsanspruch und die korrekte Anwendung eines Entgeltsystems.
I.
Der Antragsteller ist der bei der zu 2) beteiligten Arbeitgeberin gebildete Gesamtbetriebsrat. Die Arbeitgeberin, ein Finanzdienstleister für überwiegend private Kunden, der nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes des privaten Bankgewerbes war, beschäftigte ca. 3.600 Mitarbeiter.
1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|