Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.11.2009 - Az.:
Der Antrag des Betriebsrats und der Hilfsantrag des Betriebsrats werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Unterlassung von Überstunden. Die Arbeitgeberin betreibt ein weltweit operierendes Luftverkehrsunternehmen. Antragsteller ist der in der Station Köln bestehende Betriebsrat. Dieser vertritt das auf dem Flughafen Köln/Bonn eingesetzte Bodenpersonal.
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