LAG Frankfurt/Main, vom 08.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 TaBV 242/15
ArbG Kassel, vom 14.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 7/15
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten im ArbeitskampfSuspendierung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Arbeitskampf bei laufenden oder bevorstehenden ArbeitsniederlegungenKeine Suspendierung von Mitbestimmungsrechten nach Beendigung einer streikbedingten ArbeitsniederlegungDifferenzierung zulässiger Maßnahmen des Arbeitgebers im Warnstreik gegenüber arbeitswilligen und nicht arbeitswilligen Arbeitnehmern
BAG, Beschluss vom 20.03.2018 - Aktenzeichen 1 ABR 70/16
DRsp Nr. 2018/9655
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten im ArbeitskampfSuspendierung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats im Arbeitskampf bei laufenden oder bevorstehenden ArbeitsniederlegungenKeine Suspendierung von Mitbestimmungsrechten nach Beendigung einer streikbedingten ArbeitsniederlegungDifferenzierung zulässiger Maßnahmen des Arbeitgebers im Warnstreik gegenüber arbeitswilligen und nicht arbeitswilligen Arbeitnehmern
Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3BetrVG ist nicht aus arbeitskampfrechtlichen Gründen suspendiert, wenn der Arbeitgeber Mehrarbeit gegenüber allen dienstplanmäßig eingeteilten Arbeitnehmern zur Aufarbeitung streikbedingter Arbeitsrückstände nach Beendigung der Arbeitsniederlegung anordnet. Gleiches gilt, wenn mit der Mehrarbeitsanordnung in einer von Warnstreiks begleiteten Verhandlungsphase der Tarifvertragsparteien dem Streikdruck vorgebeugt werden soll und der Arbeitgeber nicht deutlich macht, dass er die Maßnahme auf arbeitswillige, einem gewerkschaftlichen Streikaufruf nicht Folge leistende Arbeitnehmer beschränkt.Orientierungssätze:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.