Auf die Berufung der Beklagten wird das am 28.02.2019 verkündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Klägerin nimmt die vormals für sie als Versicherungsvertreterin tätige Beklagte nach den Vorschriften des
Die Klägerin ist innerhalb des (y...)konzerns für den Vertrieb zuständig, die Beklagte war vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2017 für sie tätig. Seit dem 01.01.2018 ist die Beklagte Versicherungsvertreterin für die (x...) Versicherungs-Gruppe.
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