Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger berechtigt ist, vom Beklagten die Verbreitung für ihn ungünstiger Behauptungen zu unterlassen.
Der 1922 geborene Kläger ist beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt. Bis zur Vollendung seines 70. Lebensjahres bekleidete er zahlreiche hervorgehobene Ämter in anwaltlichen Berufsorganisationen. Er ist Mitherausgeber einer juristischen Zeitschrift.
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