1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 17.07.2019 -
"2. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger jeweils 5.000 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2018 zahlen.
3. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 1.358,86 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2018 zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen."
Im Übrigen werden die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Beklagten zu jeweils 3/7 und der Kläger zu 1/7.
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