Die Berufungen des Klägers zu 1) und der Klägerin zu 2) gegen das Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 13. Oktober 2021, Az.
Der Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) haben die Kosten des Berufungsverfahrens jeweils hälftig zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Kläger begehren von dem Beklagten die Unterlassung der Verbreitung von Bewertungen wie auf der Bewertungsplattform "Google Places" geschehen.
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