Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21.11.2017 -
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Mannheim vom 18.07.2017 -
Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
I.
Die Verfügungsklägerin (nachfolgend: Klägerin) nimmt die Verfügungsbeklagte (nachfolgend: Beklagte) auf Unterlassung der Kontaktaufnahme per Telefon zum Zweck der Werbung in Anspruch.
1. 2.
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