Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte von den Klägern eine Kostenbeteiligung, dafür verlangen kann, dass sie in den an der Baustelle gemäß §
Die Kläger sind Bauarbeiter und worden von der Beklagten auf auswärtigen Baustellen eingesetzt. Dafür erhalten sie gemäß § 7 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-Bau) Auslösungen.
Die Beklagte stellte ihren Arbeitnehmern bis zum Jahre 1982 auf auswärtigen Baustellen kostenlos Unterkünfte zum Wohnen zur Verfügung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|