1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 19.05.2010 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen des Berufungsverfahrens noch über den Anspruch des Klägers auf Zahlung eines weiteren Unterhaltsgeldes für seine geschiedene Ehefrau für den Zeitraum Februar 2005 bis April 2007.
Der Kläger war vom 19.01.2003 bis zum 30.06.2007 bei der Beklagten, die zu den nach §
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