Die Parteien streiten über die Bezahlung eines Betrages von EUR 3.223,95 brutto, den der Kläger als Vergütung für abgeleistete Überstunden geltend macht.
Der 1947 geborene Kläger ist seit 01.01.1983 als Oberarzt für Chirurgie beschäftigt. Er nahm zuletzt die Stellung eines leitenden Oberarztes und ärztlichen Vertreter des Chefarztes ein.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|