LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.04.2007
2 Sa 879/06
Normen:
BAT § 22 ; GewO § 106 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 03.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 469/06

Unsubstantiierte Eingruppierungsklage einer Erzieherin - Darlegungslast bei aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen - keine Zuweisung vertragsfremder Tätigkeiten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.04.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 879/06

DRsp Nr. 2007/17959

Unsubstantiierte Eingruppierungsklage einer Erzieherin - Darlegungslast bei aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen - keine Zuweisung vertragsfremder Tätigkeiten

1. Zur Eingruppierung hat die klagende Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit so zu bezeichnen, dass dem Gericht anhand der Tätigkeitsbeschreibung der rechtliche Schluss möglich ist, dass die tariflichen Merkmale erfüllt sind.2. Bei aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen genügt nicht der Hinweis, man erfülle die höhere Vergütungsgruppe, auch verbunden mit der Behauptung, man habe besonders schwierige fachliche Tätigkeiten auszuüben; hierzu erforderlich ist eine vergleichende Wertung, welche Anforderungen an die Ausgangsfallgruppe gestellt werden, eine weitere vergleichende Wertung ist notwendig, weswegen sich die auszuübende Tätigkeit von dieser Ausgangsfallgruppe dadurch hervorhebt, dass sie die qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale erfüllt.3. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst erlaubt es nicht, einseitig durch Zuweisung von Tätigkeiten der Angestellten eine Aufgabe zu übertragen, die nicht mehr von dem Vertragsinhalt gedeckt wird.