LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.05.2007
2 Sa 87/07
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 31.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 498/06

Unsubstantiierte Darlegungen zum Abschluss eines Arbeitsvertrages - Einfühlungsverhältnis zum gegenseitigen Kennenlernen bei kurzzeitiger Tätigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.05.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 87/07

DRsp Nr. 2007/17933

Unsubstantiierte Darlegungen zum Abschluss eines Arbeitsvertrages - Einfühlungsverhältnis zum gegenseitigen Kennenlernen bei kurzzeitiger Tätigkeit

Der Umstand, dass die Klägerin einige Tage für die Beklagte tätig war, reicht für sich genommen nicht aus, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen; die Parteien können auch ein Einfühlungsverhältnisses vereinbart haben um zu ermitteln, ob überhaupt ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann mit dem Ziel, sich kennen zu lernen und die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zu klären.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses sowie über Zahlungsansprüche.

Die Beklage plante zum 01.08.2005 unter dem Namen U. ein vegetarisches Bistro zu eröffnen. Die Klägerin meldete sich auf ein Stellenangebot und war unter den 5 oder 6 Bewerberinnen, die sich an mehreren Tagen in der U. aufhielten wo ihnen in Informationsveranstaltungen die Besonderheiten der vegetarischen Küche sowie die Konzepte der Beklagten vermittelt wurden. Nach Eröffnung war die Klägerin für die Beklagte einige Tage tätig und wurde dann von der Beklagten nach Hause geschickt.