Im vorliegenden Verfahren begehrt der Kläger die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis auf die Beklagte zu 2) übergegangen ist sowie Feststellung, dass eine seitens der Beklagten zu 1) ausgesprochene Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat. Außerdem macht er einen Beschäftigungsanspruch geltend.
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