LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.06.2010
8 Sa 25/10
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; ZPO § 287;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 27.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1199/09

Unschlüssige Widerklage der Arbeitgeberin wegen Schadensersatz bei fehlender Darlegung eines Kausalzusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und Schaden

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.06.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 25/10

DRsp Nr. 2011/6421

Unschlüssige Widerklage der Arbeitgeberin wegen Schadensersatz bei fehlender Darlegung eines Kausalzusammenhangs zwischen Pflichtverletzung und Schaden

1. Es kann offen bleiben, ob der Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Pflichten im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Leergut-Buchhaltung verletzt hat und ob der Arbeitgeberin hieraus möglicherweise nach § 280 BGB Schadensersatzansprüche resultieren, wenn es an dem notwendigen Kausalzusammenhang zwischen den von der Arbeitgeberin behaupteten Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers und dem behaupteten Schaden fehlt; einen solchen Kausalzusammenhang hat die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Arbeitgeberin darzulegen. 2. Ist nicht erkennbar, ob und inwieweit die Arbeitgeberin aufgrund welchen konkreten Fehlverhaltens des Arbeitnehmers zur Begleichung der ihr von Auftraggebern und Subunternehmern in Rechnung gestellten Beträgen verpflichtet war oder verpflichtet sein könnte, ist es Sache der Arbeitgeberin, im Einzelnen vorzutragen, welche konkrete Pflichtverletzung des Arbeitnehmers (Falschbuchung, fiktive Buchung, unberechtigte Erteilung von Gutschriften usw.) jeweils zu welcher ihr gegenüber erhobenen Forderung geführt hat und weshalb.