LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.03.2016
5 Sa 341/15
Normen:
BGB § 273 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615 S. 1; BGB § 823 Abs. 2; SGB IX § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 03.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1259/14

Unschlüssige Verzugslohnklage bei indiziellen Darlegungen des Arbeitnehmers zur fehlenden Leistungsfähigkeit aufgrund langandauernder VorerkrankungUnbegründete Schadensersatzklage des Arbeitnehmers bei unzureichenden Darlegungen zu einem leidensgerechten anderen Arbeitsplatz

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2016 - Aktenzeichen 5 Sa 341/15

DRsp Nr. 2016/9204

Unschlüssige Verzugslohnklage bei indiziellen Darlegungen des Arbeitnehmers zur fehlenden Leistungsfähigkeit aufgrund langandauernder Vorerkrankung Unbegründete Schadensersatzklage des Arbeitnehmers bei unzureichenden Darlegungen zu einem leidensgerechten anderen Arbeitsplatz

1. Bei Streit über die Leistungsfähigkeit im Rahmen von Verzugslohnansprüchen (§§ 297, 615 S. 1 BGB) hat grundsätzlich die Arbeitgeberin darzulegen und zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zur Leistung objektiv außer Stande war. 2. Ergeben sich bereits aus dem Sachvortrag des Arbeitnehmers selbst Indizien, aus denen auf eine fehlende Leistungsfähigkeit in dem Zeitraum, für den Vergütung wegen Annahmeverzugs begehrt wird, geschlussfolgert werden kann, ist die Verzugslohnklage unschlüssig, wenn der Arbeitnehmer nicht die selbst geschaffene Indizwirkung ausräumt und substantiiert seine Arbeitsfähigkeit darlegt.