LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.06.2010
7 Sa 127/10
Normen:
BGB § 611; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 26.01.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 154/09

Unschlüssige Vergütungsklage einer Kellnerin bei unstreitigen Barzahlungen in unbekannter Höhe

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 127/10

DRsp Nr. 2011/391

Unschlüssige Vergütungsklage einer Kellnerin bei unstreitigen Barzahlungen in unbekannter Höhe

1. Die Vergütungsklage einer Kellnerin auf Zahlung von Arbeitsvergütung für die Zeit vom 15.06.2005 bis 31.12.2008 in Höhe von 20.574,66 EUR brutto nebst Zinsen ist unschlüssig, wenn sie als darlegungspflichtige Klägerin behauptet, dass trotz unstreitiger Barzahlungen in unbekannter Höhe die gesamten Arbeitsvergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis noch nicht erfüllt worden sind; auch wenn die Klägerin aufgrund des Getrenntlebens von dem Beklagten, der während des Arbeitsverhältnisses auch ihr Ehemann war, Unterhaltsleistungen zu beanspruchen hatte, wurden durch die Barzahlungen, bei denen der Beklagte die Schuld, auf welche die Leistungen erfolgen sollte, nicht bestimmte, unter Beachtung von § 366 Abs. 2 BGB zunächst die ältere Schuld und damit die Arbeitsentgeltverpflichtung getilgt, da die Unterhaltsverpflichtung lediglich subsidiär als Ergänzung des Arbeitsentgeltanspruches entstanden ist. 2. Unter diesen Umständen kommt es nicht darauf an, dass der Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Klageforderung trägt.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 26.01.2010, Az. 4 Ca 154/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.