LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 31.03.2015
6 Sa 484/13
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; ZPO § 138 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 10.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1137/13

Unschlüssige Klage auf Überstundenvergütung bei unzureichenden Darlegungen zum Umfang der Arbeitsleistung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.03.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 484/13

DRsp Nr. 2016/2340

Unschlüssige Klage auf Überstundenvergütung bei unzureichenden Darlegungen zum Umfang der Arbeitsleistung

Die Anforderungen an die Substantiierungslast bei Vergütungsklagen richten sich auch danach, ob und auf welche Weise die Arbeitgeberin dem Anspruch prozessual entgegentritt; das bedeutet aber nicht, dass der klagende Arbeitnehmer zur Schlüssigkeit der auf monatlicher Abrechnung beruhenden Klagforderung die diese Forderung begründenden Arbeitszeiten lediglich pauschal ohne Zuordnung zu Arbeitstagen oder Arbeitswochen "en bloc" benennen kann, vielmehr muss der Sachvortrag zumindest so genau sein, dass die beklagte Arbeitgeberin (gegebenenfalls unter Heranziehung von Lohnunterlagen) sich im Einzelnen zu den in der Abrechnung nicht erfassten zusätzlichen Arbeitsstunden einlassen kann.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 10.10.2013 - 6 Ca 1137/13 - wird, soweit der Rechtsstreit nicht durch Berufungsrücknahme seine Erledigung gefunden hat, zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1; ZPO § 138 Abs. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt - nach Rücknahme seiner Berufung im Übrigen - von den Beklagten noch Arbeitsvergütung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.