1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 17.09.2009 - 3 Ca 745/09 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, ob zwischen ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
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