I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22. Juni 2022 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.467,00 EUR brutto abzüglich abgeführter Lohnsteuer in Höhe von 513,75 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02. Juni 2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 3/19 und die Beklagte zu 16/19.
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