Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 6. September 2022, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.881,52 nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Januar 2022 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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