1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 14.10.2008, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten über tarifvertragliche Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007.
Die Klägerin wurde mit Arbeitsvertrag vom 16.11.1996 (Bl. 43 f. d.A.) von der Landesversicherungsanstalt Oberbayern (LVA) ab 16.11.1996 als vollbeschäftigte Angestellte in deren Zentralkrankenhaus G. eingestellt. § 3 des Arbeitsvertrages lautet:
"§ 3
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