Das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 02.09.2010 -
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Arbeitsgericht Trier zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung - auch der Kosten des Berufungsverfahrens - bleibt dem Arbeitsgericht vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|