Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung der Vergütung, die sie dem Beklagten aufgrund eines als Volontariat bezeichneten Vertragsverhältnisses an den Beklagten für die Zeit seines Studiums an einer Fachhochschule aufgewendet hat.
Wegen des zugrunde liegenden Sachverhalts wird auf den unstreitigen Teil des Tatbestands des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Dieser lautet insoweit wie folgt:
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