LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.06.2012
17 Sa 1644/11
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266; BGB § 826; BGB § 812;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 02.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 7613/10

Ungerechtfertige Bereicherung; Schadensersatz wegen fingierter Rechnungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.06.2012 - Aktenzeichen 17 Sa 1644/11

DRsp Nr. 2013/261

Ungerechtfertige Bereicherung; Schadensersatz wegen fingierter Rechnungen

Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 2011, 15 Ca 7613/10, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 1) und 2).

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266; BGB § 826; BGB § 812;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche.

Die Klägerin ist ein Luftfahrtunternehmen. Zu ihrem Konzern gehören über 400 Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften mit (im Jahr 2009) mehr als 112.000 Mitarbeitern.