Die Berufung des Beklagten zu 2) gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Juni 2011, 15 Ca 7613/10, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten zu 1) und 2).
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche.
Die Klägerin ist ein Luftfahrtunternehmen. Zu ihrem Konzern gehören über 400 Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften mit (im Jahr 2009) mehr als 112.000 Mitarbeitern.
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