I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 21.03.2014 -
II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 21.03.2014 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.060,16 EUR netto nebst Jahreszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz auf 1.530,08 EUR seit dem 16.08.2013 und auf weitere 1.530,08 EUR seit dem 16.09.2013 zu zahlen.
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4. Die Beklagte trägt 70%, der Kläger trägt 30% der Kosten des Rechtsstreits.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten aus einem beendeten Arbeitsverhältnis über Vergütungs- und Urlaubsabgeltungsansprüche.
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