LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 04.08.2015
6 Sa 188/14
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Dessau-Roßlau, vom 21.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 226/13

Unerheblicher Einwand der Schlechtleistung gegen den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.08.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 188/14

DRsp Nr. 2016/5263

Unerheblicher Einwand der Schlechtleistung gegen den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers

Der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers wird durch eine (behauptete) Schlechtleistung nicht "auf Null" reduziert.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 21.03.2014 - 9 Ca 226/13 - wird hinsichtlich der Ziffer 2. des Urteilstenors (Urlaubsabgeltung) als unzulässig verworfen.

II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau vom 21.03.2014 - 9 Ca 226/13 - hinsichtlich der Ziffer 1. (Arbeitsvergütung für Juli und August 2013) und Ziffer 4. des Urteilstenors (Kostenentscheidung) teilweise unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.060,16 EUR netto nebst Jahreszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz auf 1.530,08 EUR seit dem 16.08.2013 und auf weitere 1.530,08 EUR seit dem 16.09.2013 zu zahlen.

...

4. Die Beklagte trägt 70%, der Kläger trägt 30% der Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten aus einem beendeten Arbeitsverhältnis über Vergütungs- und Urlaubsabgeltungsansprüche.