I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 3. März 2009 -
II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 2. September 2008 - 6 Ca 1546 b/08 - hinsichtlich des Zinsausspruchs abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 179,55 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 3. Juni 2008 zu zahlen.
III. Im Übrigen werden die Berufung und die Revision zurückgewiesen.
IV. Die Beklagte hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über ein undifferenziertes Leistungsentgelt für das Jahr 2007.
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