Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.11.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten - soweit berufungsrelevant - über das Recht der Beklagten, dem Kläger eine Tätigkeit in ihrem Callcenter zuzuweisen, bzw. ihre Verpflichtung, den Kläger als Sachbearbeiter zu beschäftigen.
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