LAG Köln - Urteil vom 21.05.2021
10 Sa 1208/20
Normen:
GewO § 106; ZPO § 97;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 04.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Ca 2111/20

Unbilliges Ermessen bei Ausübung des DirektionsrechtsRechtswidrige Zuweisung eines Sachbearbeiters ins Callcenter

LAG Köln, Urteil vom 21.05.2021 - Aktenzeichen 10 Sa 1208/20

DRsp Nr. 2021/14640

Unbilliges Ermessen bei Ausübung des Direktionsrechts Rechtswidrige Zuweisung eines Sachbearbeiters ins Callcenter

Die Zuweisung eines Sachbearbeiters in ein Callcenter ist mangels vertraglichen Weisungsrechts des Arbeitgebers rechtswidrig, da die zugewiesene Tätigkeit nicht dem Aufgabenbereich des Arbeitnehmers entspricht und auch ansonsten über die Grenzen des allgemeinen Direktionsrechts hinausgeht.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.11.2020 - 18 Ca 2111/20 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106; ZPO § 97;

Tatbestand

Die Parteien streiten - soweit berufungsrelevant - über das Recht der Beklagten, dem Kläger eine Tätigkeit in ihrem Callcenter zuzuweisen, bzw. ihre Verpflichtung, den Kläger als Sachbearbeiter zu beschäftigen.

1. 2. 3. 4. 5.