Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung.
Der Beklagte beantragt,
das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 12.04.2002 - 6 Ca 4714/01 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Der Kläger beantragt,
die Berufung zurückzuweisen.
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