LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 04.06.2007
5 Sa 36/07
Normen:
BGB § 315 ; GewO § 106 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 15.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 832/04

Unbillige Versetzung an anderen Dienstort - unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur Weiterbeschäftigung am bisherigen Dienstort bei entgegenstehenden gesundheitlichen Gründen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.06.2007 - Aktenzeichen 5 Sa 36/07

DRsp Nr. 2008/9787

Unbillige Versetzung an anderen Dienstort - unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur Weiterbeschäftigung am bisherigen Dienstort bei entgegenstehenden gesundheitlichen Gründen

Steht aufgrund ärztlicher Gutachten und Unterlagen zweifelsfrei fest, dass der Zwang, arbeitstäglich einen neuen Dienstort aufzusuchen, dazu führen würde, dass der Arbeitnehmer das seit vielen Jahren bestehende Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen selbst kündigen müsste, führen die dagegen vorgebrachten eigenen Belange der Arbeitgeberin nicht zu einem (notwendigen) Überwiegen ihrer berechtigten Interessen, wenn sie lediglich unsubstantiiert behauptet, am alten Dienstort sei eine eingruppierungsgerechte Beschäftigung nicht möglich, es aber insoweit an jeglichem nach Inhalt, Ort, Zeitpunkt und beteiligten Personen substantiierten Tatsachenvortrag fehlen lässt.

Normenkette:

BGB § 315 ; GewO § 106 ;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob eine von der Beklagten ausgesprochene Versetzung des Klägers hinsichtlich seines Arbeitsortes rechtswirksam ist.