1. Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 27. Oktober 2009 - 6 Ca 6969/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Streitwert: EUR 3.913,26
Durch Urteil vom 23. April 2009 hat das Arbeitsgericht Köln die Beklagte verurteilt, den Kläger als Maschinenschachtmeister zu beschäftigen. Gegen das Urteil hat die Beklagte fristgerecht Berufung eingelegt und diese auch fristgerecht begründet.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger weiterhin als Meister im Gleisbau einzusetzen, oder ob sie berechtigt ist, ihn in der Betriebshalle in T mit anderen Aufgaben zu beauftragen.
In der Vergangenheit hatte der Kläger verschiedene Gleisbaumaschinen zu betreuen und Gleise und Weichen zu vermessen.
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