LAG Köln - Urteil vom 02.02.2000
3 Sa 1296/99
Normen:
BGB § 626 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2000, 419
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1041/99

Unberechtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Rechtsmissbrauch

LAG Köln, Urteil vom 02.02.2000 - Aktenzeichen 3 Sa 1296/99

DRsp Nr. 2000/3914

Unberechtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Rechtsmissbrauch

»1. Die außerordentliche Kündigung, die ein Arbeitnehmer erklärt, ist nur wirksam, wenn ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB besteht. 2. Erklärt ein Arbeitnehmer nach langjähriger Betriebszugehörigkeit aufgrund unberechtigter Vorwürfe des Arbeitgebers in einem Zustand unverkennbarer emotionaler Erregung die außerordentliche Kündigung und liegt es für den Arbeitgeber auf der Hand, dass der Arbeitnehmer - zu Ruhe und Besinnung gekommen -, voraussichtlich seine übereilte Erklärung bedauern und an dem Arbeitsverhältnis festhalten wird, so ist das Vertrauen des Arbeitgebers auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht schutzwidrig. (Weiterentwicklung zu BAG 04.12.1997, EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 3).«

Normenkette:

BGB § 626 ;
Vorinstanz: ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen