LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 03.06.2003 3(7) Sa 25/02 E
Normen:
BAT-O § 22 ;
Vorinstanzen:
ArbG Naumburg - 7 Ca 1099/01 - 07.11.2001,
Unbegründetes Eingruppierungsverlangen einer Sachbearbeiterin im Ordnungsamt - Begriff des Arbeitsvorganges bei Außendiensttätigkeit und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Straßenreinigungs- und Winterdienst - Tarifmerkmale gründliche Fachkenntnisse und selbständige Leistungen
LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.06.2003 - Aktenzeichen 3(7) Sa 25/02 E
DRsp Nr. 2006/1869
Unbegründetes Eingruppierungsverlangen einer Sachbearbeiterin im Ordnungsamt - Begriff des Arbeitsvorganges bei Außendiensttätigkeit und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich Straßenreinigungs- und Winterdienst - Tarifmerkmale "gründliche Fachkenntnisse" und "selbständige Leistungen"
1. Unter dem Begriff des Arbeitsvorganges ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen.2. Der Anspruch auf Vergütung aus der Vergütungsgruppe V c (Fg. 1 a) setzt voraus, dass auf die gesamte auszuübende Tätigkeit der Arbeitnehmerin zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern und mindestens ein Drittel dieser Arbeitsvorgänge selbständige Leistungen enthalten; auf den Umfang der selbständigen Leistungen innerhalb des einzelnen Arbeitsvorganges kommt es nicht an, weil ein Arbeitsvorgang hinsichtlich der Anforderungen nicht aufgespalten werden darf
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