1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25.2.2009, Az.: 35 Ca 17547/07, wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Mit Schriftsatz vom 9. April 2009, beim Landesarbeitsgericht München eingegangen am selben Tag, hat die Klägerin gegen das ihr am 9. März 2009 zugestellte Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 25. Februar 2009, Az.: 35 Ca 17547/07, Berufung eingelegt.
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