Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 30.08.2012 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über Unterlassungs- und Feststellungsansprüche des Antragstellers im Hinblick auf die Befugnisse der Konzernrevision.
Der Antragsteller ist der bei der Beteiligten zu 2) gebildete Konzernbetriebsrat. In Ergänzung zu der bei der Beteiligten zu 2) bestehenden Konzern-Car-Policy (KCP) schlossen die Beteiligten am 12.01.2009 eine Konzernbetriebsvereinbarung zur Konzern-Car-Policy (KBV KCP). Beide Regelungswerke enthalten Bestimmungen zur Verfügungstellung von Dienstwagen durch die Beteiligten zu 2) bzw. deren Konzerngesellschaften an bestimmte Arbeitnehmergruppen. Als eine der drei begünstigten Arbeitnehmergruppen sind in der Anlage 1 zur KBV KCP die sog. "Wirtschaftlichkeitsfahrer" benannt. Hierzu heißt es in der Anlage 1 u. a.:
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