I. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Januar 2012 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
1. Die Beteiligten streiten über einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten im Zusammenhang mit einer arbeitgeberseitigen Anweisung zur Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
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