Unbegründeter Teilzeitanspruch bei entgegenstehender Betriebsvereinbarung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung durch spätere Vereinbarung
LAG Saarland, Urteil vom 07.02.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 14/06
DRsp Nr. 2007/14498
Unbegründeter Teilzeitanspruch bei entgegenstehender Betriebsvereinbarung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung durch spätere Vereinbarung
1. Die Verpflichtung der Arbeitgeberin, eine mit dem Betriebsrat vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit einzuhalten, kann dem Wunsch einer Arbeitnehmerin, ihre Arbeitszeit davon abweichend zu verteilen, entgegenstehen.2. Eine Betriebsvereinbarung kann ebenso wie ein Tarifvertrag durch eine später getroffene Vereinbarung authentisch interpretiert werden, soweit dem nicht Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes entgegenstehen.