Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 22.04.2009 - 1 Ca 1713/08 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um restliche Tantiemezahlungen.
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