LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.07.2010
10 Sa 790/10
Normen:
BGB § 253; BGB § 387; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 19538/09

Unbegründeter Schmerzensgeldanspruch bei Bagatellverletzung aus Rangelei zwischen Arbeitnehmer und Geschäftsführer

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.07.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 790/10

DRsp Nr. 2011/6586

Unbegründeter Schmerzensgeldanspruch bei Bagatellverletzung aus Rangelei zwischen Arbeitnehmer und Geschäftsführer

1. Die wesentliche Grundlage für die Höhe der Bemessung des Schmerzensgeldes bilden das Maß und die Dauer der Lebensbeeinträchtigung, die Größe, Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen und Leiden sowie die Dauer der Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, Übersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufes, die Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie der Grad des Verschuldens und die Gesamtumstände des Falles. 2. Eine Bagatellverletzung ohne Schmerzensgeldanspruch ist gegeben, wenn es sich um geringfügige Einwirkungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung handelt, wie sie etwa bei alltäglichen (häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehenden) Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens aufkommen können und die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen.