Der Kläger verlangt vom Beklagten sowie dessen Kollegen J., der in einem gesonderten Rechtsstreit in Anspruch genommen wird (5 Sa 396/06 LAG Schleswig-Holstein) Schadenersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Der Kläger ist von Beruf Industriemeister, Fachrichtung Lebensmitteltechnik. Er war bei der Fa. K. in E. seit dem 1.1.1990 bis zum 31.8.2005 beschäftigt und als Teamsprecher tätig. Die Vergütung betrug zuletzt 4.300 EUR brutto monatlich. Der Beklagte und der Mitarbeiter J. waren Vorgesetzte des Klägers. Der Beklagte unterzeichnete am 4.1.2005 eine Erklärung mit folgendem Inhalt:
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