BGB § 280 Abs. 1 ; EStG § 1 Abs. 3 § 39 d ; SGB III § 133 Abs. 2 Satz 1 § 137 Abs. 2 Nr. 3 b § 178 § 179 § 216 b Abs. 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Saarlouis - 3 Ca 499/05 - 28.12.2005,
Unbegründeter Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeberin bei Beantragung eines zu geringen Kurzarbeitergeldes für verheiratete Grenzgänger unter Berücksichtigung von Auskünften der Berechnungsstelle
LAG Saarland, Urteil vom 24.01.2007 - Aktenzeichen 2 Sa 38/06
DRsp Nr. 2007/9844
Unbegründeter Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeberin bei Beantragung eines zu geringen Kurzarbeitergeldes für verheiratete Grenzgänger unter Berücksichtigung von Auskünften der Berechnungsstelle
1. Der Arbeitnehmer hat gegen die Arbeitgeberin (Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft) keinen vertraglichen Anspruch auf Zahlung von Kurzarbeitergeld nach Maßgabe einer bestimmten Berechnungsweise, wenn das dem Arbeitnehmer zustehende Kurzarbeitergeld im Arbeitsvertrag lediglich in dem Abschnitt genannt wird, der mit "Vergütung" überschrieben ist und in dem auch andere Vergütungsbestandteile (Urlaubsvergütung, Urlaubsgeld und Sonderzuwendung) geregelt werden.2. Im Hinblick auf die gesetzlich eingeräumte Verfahrens- und Prozessstandschaft treffen den Arbeitgeber besondere Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer; verletzt der Arbeitgeber diese Fürsorgepflichten, kann dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen, der nach § 280 Abs. 1BGB eine schuldhafte Pflichtverletzung voraussetzt.3. Der Arbeitgeber verletzt keine Fürsorgepflichten, wenn er auf der Grundlage eines Rundschreibens der Berechnungsstelle sowie ergänzender Auskünfte aufgrund einer nicht unbedenklichen Rechtsauffassung ein zu geringes Kurzarbeitergeld beantragt.
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