Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 02.12.2010 -
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Antragsteller berechtigt ist, auf Kosten des Arbeitgebers an einer Konferenz teilzunehmen.
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