Die Berufung des Klägers vom 12.11.2012 gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 26.09.2012 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über die Berücksichtigung einer Bewerbung des Klägers bei einem Auswahlverfahren für Betriebswirte, konkret zuletzt insbesondere um die Wiederholung des Auswahlverfahrens.
Der Kläger absolvierte 2007 ein Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaft als Diplom-Betriebswirt (Fachhochschule) mit der Gesamtnote "Gut" (1,8). 2009 und 2011 bestand er die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit 6,35 bzw. 5,42 Punkten.
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