LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 19.02.2013
5 SaGa 5/12
Normen:
ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 935; ZPO § 940;
Vorinstanzen:
ArbG Schwerin, vom 26.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ga 13/12

Unbegründeter Eilantrag zur Berücksichtigung einer Bewerbung in einem Auswahlverfahren für Betriebswirte

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.02.2013 - Aktenzeichen 5 SaGa 5/12

DRsp Nr. 2013/7249

Unbegründeter Eilantrag zur Berücksichtigung einer Bewerbung in einem Auswahlverfahren für Betriebswirte

Eine Ausschreibung an Betriebswirte mit Masterstudium oder vergleichbarem Abschluss zum Zweck der Einstellung in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt in einer Landesverwaltung richtet sich nicht an Diplom-Betriebswirte (Fachhochschule).

Die Berufung des Klägers vom 12.11.2012 gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 26.09.2012 - 2 Ga 13/12 - wird auf Kosten des Rechtsmittelführers zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 935; ZPO § 940;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über die Berücksichtigung einer Bewerbung des Klägers bei einem Auswahlverfahren für Betriebswirte, konkret zuletzt insbesondere um die Wiederholung des Auswahlverfahrens.

Der Kläger absolvierte 2007 ein Fachhochschulstudium der Betriebswirtschaft als Diplom-Betriebswirt (Fachhochschule) mit der Gesamtnote "Gut" (1,8). 2009 und 2011 bestand er die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit 6,35 bzw. 5,42 Punkten.