Die Berufung wird auf Kosten des Verfügungsklägers zurückgewiesen.
Die Parteien streiten über eine Abordnungsverfügung des Staatlichen Schulamtes Neubrandenburg vom 28.07.2008 für die Dauer des Schuljahres 2008/2009.
Der am 13.06.1967 geborene Verfügungskläger ist Gymnasiallehrer mit den Fächern Mathematik, Physik und Informatik, seit 1994 im Schuldienst und mit Stammdienststelle am Gxxxxxx-Gymnasium Uxxxxxxxxxxxx eingesetzt. Er ist ledig und keinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet.
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