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Der antragstellende Betriebsrat begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung von der Arbeitgeberin die Unterlassung einer aus seiner Sicht bevorstehenden Betriebsänderung bis zum Abschluss oder Scheitern eines Interessenausgleichs.
Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen mit bundesweit 74 Einzelhandelsfilialen, betreibt unter anderem ein Warenhaus in L1. Dort besteht ein Betriebsrat, der Antragsteller im vorliegenden Verfahren.
In L1 sind 37 Arbeitnehmer beschäftigt, die bislang neben Verkaufs- und Kassieraufgaben auch Warenservicetätigkeiten (z.B. Auspacken, Auffüllen von Ware) wahrnehmen.
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