I.
Der Beteiligte zu 1 (Betriebsrat) macht Unterlassungsansprüche wegen eines aus seiner Sicht betriebsvereinbarungswidrigen Verhaltens der Beteiligten zu 2 (Arbeitgeberin) geltend.
Am 27. Februar 2007 schlossen die Beteiligten eine Betriebsvereinbarung über Grundsätze zur Dienstplangestaltung. Sie lautet auszugsweise:
§ 5 Vorlage an den Betriebsrat
(1) Der so erstellte Dienstplan wird dem Betriebsrat spätestens am 14. Tag vor dem Beginn des Jeweiligen Dienstplanes übergeben mit einer Kopie der Arbeitszeitwünsche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(2) Sind der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter verhindert, kann der Dienstplan in das Postfach des Betriebsrats eingeworfen werden.
(3) [ ...]
§ 6 Ausübung der Mitbestimmung
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