LAG Köln - Urteil vom 12.06.2007
9 SaGa 6/07
Normen:
BGB § 273 § 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2008, 160
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ga 122/06

Unbegründeter Eilantrag der Arbeitgeberin auf Herausgabe des Dienstwagens - Zurückbehaltungsrecht wegen rückständiger Vergütungsansprüche - kein Verfügungsgrund bei unbegründeter Wertminderung

LAG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - Aktenzeichen 9 SaGa 6/07

DRsp Nr. 2008/4283

Unbegründeter Eilantrag der Arbeitgeberin auf Herausgabe des Dienstwagens - Zurückbehaltungsrecht wegen rückständiger Vergütungsansprüche - kein Verfügungsgrund bei unbegründeter Wertminderung

»1. Besteht eine Abrede dahin, der Arbeitnehmer dürfe das Dienstfahrzeug solange nutzen, wie er in einem Arbeitsverhältnis zu dem Arbeitgeber stehe, so kann der Arbeitgeber berechtigt sein, am letzten tatsächlichen Arbeitstag die Herausgabe zu verlangen, auch wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich erst später beendet wird. 2. Aus der besonderen Eigenart einer Dienstwagenüberlassung ergibt sich nicht, dass ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers wegen rückständiger Lohnansprüche gegenüber dem Verlangen des Arbeitgebers auf Herausgabe des Dienstfahrzeugs ausgeschlossen ist. 3. Es besteht nicht der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsgrund, wenn der Arbeitgeber das Herausgabeverlangen mit der Gefahr einer wesentlichen Wertminderung begründet, der Arbeitnehmer das Kraftfahrzeug aber nicht mehr nutzt und zudem sicher abgestellt hat.«

Normenkette:

BGB § 273 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte ein ihm überlassenes Dienstfahrzeug an die Klägerin herauszugeben hat.