Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 25.08.2015 -
Die Parteien streiten über die vorläufige Weiterbeschäftigung des Verfügungsklägers (im Folgenden: Kläger), der seit 01.11.2001 bei der Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagte), zuletzt als kaufmännischer Leiter "Instandhaltung" an deren Sitz in L tätig war.
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