1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.04.2010 -
2. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren über die vertragsgerechte Beschäftigung der Klägerin.
Wegen des erstinstanzlichen streitigen und unstreitigen Vorbringens sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Mit diesem Urteil hat das Arbeitsgericht den Antrag der Klägerin zurückgewiesen. Wegen der Begründung wird auf die Entscheidungsgründe des vorgenannten Urteils (Bl. 36 ff. d. A.) Bezug genommen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|