Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 16.7.2008 -
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Berufung gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz, mit welchem deren einstweilige Verfügung mit dem Inhalt es zur Meidung eines Zwangsgeldes ersatzweise Ordnungshaft zu unterlassen, gegenüber der Klägerin bei Auftragsmangel bezahlten oder unbezahlten Urlaub anzuordnen, sowie desweiteren, die Arbeits- und Pausenzeiten ganz oder teilweise zu ändern, zurückgewiesen wurde.
Die Klägerin ist als Produktionsmitarbeiterin bei der Beklagten, die Schuhe produziert, beschäftigt.
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